§ 45b SGB XI
Hauswirtschaftliche Versorgung
Reinigung, Wäsche, Einkauf und Mahlzeiten – damit der Alltag zu Hause überschaubar bleibt.
Alltag, der zu Hause bleibt
Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt die Pflege. Viele dieser Hilfen können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Was konkret dazugehört und was privat bleibt, klären wir im kostenlosen Beratungsgespräch.
Kostenlos beraten lassenReinigung
Unterstützung dabei, Wohnräume sauber und vertraut zu halten.
Wäsche
Hilfe bei Wäschepflege, soweit das zu Ihrem Alltag gehört.
Einkauf
Besorgungen und Einkäufe, abgestimmt auf Ihre Gewohnheiten.
Mahlzeiten
Zubereitung von Mahlzeiten nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten.
